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Agrarcontainer - Pflanzenschutz Sicherheitscontain

Der nachfolgend dokumentierte Lagercontainer dient der
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln / Chemischen in Verpackungen Lagernden Flüssigkeiten und Trockenen Mitteln im Rahmen der von dem Hersteller beschriebenen Einsatzbedingungen.

Der Pflanzenschutz Lagercontainer ist ein
flexibel einsetzbares Lager für Pflanzenschutz Artikel bzw. Chemische Artikel in der Landwirtschaft und Industrie, der auslaufsicher mit einer Auffangwanne von 0,62 – 1,5 CBM, sowie mit elektronischer Leck-Warnung (Auslaufmelder in der Auffangwanne) und Dichtigkeit Zertifikat ausgestattet ist.

Der Sicherheits Lagercontainer wurde unter erschwerten Bedingungen
getestet , insbesondere unter dem Fokus zur Lagerung von
Wassergefährdenden Flüssigkeiten nach WHG§ 19
Durch intensive Planungsarbeit ist es gelungen, den Gefahrgut Lagercontainer als Lager von 30 CMB – 60 CMB für die Lagerung von vielen nach Hersteller Verpackungsarten in Regalen oder Fasslagern zu entwickeln.

Verwendbarkeit und Anwendbarkeit des Lagercontainer mit Be- und Entlüftung System

  • Aufstellungs- Ort: Flächen im Freien
  • Aufstellung:
  • auf nivelliertem, planem Untergrund
  • Lager: Pflanzenschutzmittel in Herstellerverpackung mit und Ohne Regalsystem
  • Maße: 20` 6.058 x 2.438 x 2.591/ 40`12.192 x 2.438 x 2.591
  • Inhalt / Medium: Chemie
  • Sicherheit: Auslaufdicht Zertifikat/Sicheheitsrinne, Auffangwanne, Elektrische Leck Warnung, Flüssigkeit Austritt Warnung innerhalb des Lager im Sicherheitsbereich (Wanne)
  • Wassergefährdungsklasse: WGK 1
  • Gefährdungsstufe: A und den jeweiligen Chemie Hersteller Lagerung Anweisungen
  • Lager-Temperatur: je nach Anweisung des Chemie Hersteller
  • Frostschutz: nach Ausstattung

Sichere und ordnungsgemäße Lagerung von
Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb

Die verschiedenen "QS-Systeme", die eine umfassende Dokumentation aller Schritte beim Erzeuger vorschreiben, verlangen auch Angaben über die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Betrieb. Ebenso spielt die richtige Lagerung der Pflanzenschutzmittel bei den künftigen Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance eine Rolle.

Die geltenden Vorschriften, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert sind, sind in der LfL-Information "Sichere und ordnungsgemäße Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieb" zusammengezogen und übersichtlich dargestellt. Der Schwerpunkt liegt bei den Vorschriften für die Lagerung geringer Mengen und bei der Darstellung der Risiken, die durch die Lagerung für Gewässer entstehen können.

Technische Daten:

  • Maße/Typen 20`DC
  • Brutto Gewicht (kg) 30.000 Transport
  • Tara (kg) 2.200
  • Lagervolumen 30 CBM
  • Außenabmessungen (m)
  • Länge 6.058
  • Breite 2,438
  • Höhe 2,591

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Container Angebote:

Pflanzenschutzmittel sicher lagern

Die ordnungsgemäße Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Gefahrstoffen gehört zur
guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Ein sicherer Lagerraum und gutes Lagermanagement
im landwirtschaftlichen Betrieb sind Voraussetzung dafür, dass auch bei größeren
Lagerbeständen Pflanzenschutzmittel nicht zum Risiko für Mensch und Umwelt werden.
Im Rahmen der Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln
wird auch auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Lagerung von
Pflanzenschutzmitteln geachtet. Die gesetzlichen Anforderungen an die Lagerhaltung sind
abhängig von der Lagermenge und den Eigenschaften der Lagergüter. Insbesondere hinsichtlich
ihrer Eigenschaften Giftigkeit, Brennbarkeit und Wassergefährdung wird schon
bei der Lagerung geringer Mengen ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen gefordert.
Zur Vermeidung schärferer Vorgaben ist es ratsam, unter den Grenzwerten der geltenden
Rechtsvorschriften zu bleiben. Es gilt der Grundsatz: „Beschaffe nur so viel, wie gebraucht
wird.“

  • 1. Gesetzliche Grundlagen beachten, dazu zählen: Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG,
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG), Landesbauordnung (LBO), Verordnung
  • über brennbare Flüssigkeiten (VbF), Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO), Wasserhaushaltsgesetz
  • (WHG), Landeswassergesetz, Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 514/
  • 515, Betriebssicherheitsverordnung, Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie.
  • 2. Pflanzenschutzmittel in einem verschließbaren, kühlen, gut belüfteten, trockenen und
  • frostsicheren Raum mit widerstandsfähigen Wänden, einer stabiler und abschließbaren
  • Tür sowie einbruchsicheren Fenstern lagern.
  • 3. Kleinmengen: verschließbarer Schrank (besser Gefahrstoffschrank nach DIN 12925)
  • Mittlere Mengen: Gefahrstoff-Container nach DIN 12925
  • Größere Mengen: abschließbarer Raum
  • 4. Beschilderung: „Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zutritt verboten!“
  • 5. Vor der Eingangstür Schaumlöscher bereithalten (6 kg, TÜV alle 2 Jahre).
  • 6. PSM nur in Originalverpackungen und stets unter Verschluss halten (unzugänglich für
  • Kinder und Betriebsfremde).7. Lichtschalter außen anbringen. Keine Elektrogeräte, Heizlüfter oder Gasstrahler imLagerraum verwenden. Wenn nötig, mit Ölradiator heizen.
  • 8. PSM getrennt von Arznei-, Lebens-, Futter-, Düngemitteln und brennbaren Stoffen
  • lagern, auch nicht in Wohnungen oder Viehställen und daran angrenzenden Räumen.
  • 9. Entsorgungsplan für PSM-Verpackungen (Sammelorte und Termine).
  • 10. Pflanzenschutzmittel auslaufsicher lagern. Fußboden darf keinen Ablauf haben; versiegelte
  • Oberfläche mit erhöhter Schwelle im Türbereich. Bei Regallagerung sind Auffangwannen
  • für flüssige Pflanzenschutzmittel notwendig.
  • 11. Flüssige PSM werden unterhalb von pulver- oder granulatförmigen PSM gelagert.
  • 12. Für natürliche Be- und Entlüftung sorgen.
  • 13. Waschgelegenheit in der Nähe des Lagerraumes einrichten.
  • 14. Schutzkleidung (Schürze, Stiefel, Handschuhe, Augenschutz) und sonstige Hilfsmittel
  • (z. B. Augensprühflasche) bereithalten.
  • 15. Pflanzenschutzmittel niemals in andere Gefäße umfüllen.
  • 16. Für den Fall, dass Pflanzenschutzmittel auslaufen, müssen saugfähiges Material und
  • Sammelbehälter bereitstehen (z. B. Chemikalien-Bindemittel u. a.).
  • 17. Die PSM-Lagerplätze und der Ort zum Abfüllen/Anmischen der Spritzbrühe sind mit
  • einem Behälter mit fest absorbierendem Material wie Sand, Spänen oder Plastiktüten
  • ausgestattet, der sich an einem festgelegten Ort befindet und im Falle von Verschütten/
  • Auslaufen benutzt werden kann.
  • 18. Angebrochene oder beschädigte Verpackungen dicht verschließen, um ein Ausschütten
  • oder das Austreten giftiger Gase zu verhindern.
  • 19. Führung eines aktuellen Gefahrstoffverzeichnisses (GefStoffVO) auf Basis nationaler
  • Vorgaben über die PSM im Lager und Sammlung der dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter
  • (Aktualisieren beim Auffüllen des PSM-Lagers).
  • 20. Pflanzenschutzmittel gelten generell als Stoffe der Wassergefährdungsklasse (WGK)
  • „3“ (= stark wassergefährdende Stoffe) und sind entsprechend zu behandeln. Beim Lagern
  • müssen daher die Sicherheitsanforderungen für WGK 3 eingehalten werden.21. Bei Lagermengen über 100 l oder 100 kg ist eine Betriebsanweisung mit Überwachungsund Alarmplan aufzustellen und das Merkblatt „Betriebs- und Verhaltensvorschriften“beim Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen in der Nähe des Lagers dauerhaft anzubringen.
  • 22. Auffangvorrichtungen sind erforderlich, wenn mehr als 100 l Pflanzenschutzmittel
  • gelagert werden. Als Auffangvorrichtung können zugelassene Auffangwannen oder betonierte
  • Auffangräume mit zugelassenen Beschichtungen oder Auskleidungen verwendet
  • werden. Die Auffangvorrichtung muss in der Regel 10 % des Gesamtlagervolumens,
  • wenigstens aber den Rauminhalt des größten Behälters aufnehmen können.
  • 23. Werden nur Behälter mit einem Rauminhalt bis 20 l gelagert, kann auf eine Auffangvorrichtung
  • verzichtet werden, wenn eine beständige und stoffundurchlässige Bodenbefestigung
  • vorhanden ist, wenn nur verschlossene Originalgebinde gelagert werden
  • und wenn ausreichend Chemikalien-Bindemittel bereitgehalten werden.
  • 24. Das Pflanzenschutzmittellager ist der Kreisverwaltungsbehörde zur Errichtung anzuzeigen.
  • 25. Giftige und sehr giftige Pflanzenschutzmittel sind unter Verschluss zu halten.
  • 26. Genehmigungsfrei sind max. 200 kg oder l giftiger (T) und sehr giftiger (T+) Produkte,
  • davon max. 50 kg oder l T+. Bei Überschreitung der genehmigungsfreien Mengen
  • tritt die Technische Regel für gefährliche Stoffe (TRGS 514 aus GefStoffVO) in Kraft.
  • Diese umfasst erhebliche bauliche Auflagen, z. B. getrennte Lagerung zu anderen PSM,
  • Löschwasser-Rückhalteeinrichtung etc. Werden mehr als 50 l oder kg sehr giftiger oder
  • mehr als 200 l oder kg giftiger und sehr giftiger Präparate gelagert, müssen sie getrennt
  • von anderen Pflanzenschutzmitteln gelagert werden, z. B. in einem Gefahrstoffschrank
  • (nach DIN 12925 Teil 1) im Lager oder in einem anderen abgetrennten Raum.
  • 27. Ab 100 kg Lagermenge sind Fragen zur wasserrechtlichen Genehmigung mit der Unteren
  • Wasserbehörde abzuklären.
  • 28. Ab 5 t Lagerkapazität immissionsschutzrechtliche Genehmigung einholen.
  • 29. Leergebinde im Lagerraum aufbewahren und zur PAMIRA-Sammlung bringen

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The following documented storage containers are used to
Storage of pesticides / chemical encamp in packaging liquids and dry products under the conditions described by the manufacturer.

The AGRICULTURAL security storage containers
are prepared and equipped with liquid-tight security measures to prevent the penetration of the stored fluid into soil or water the area safe.
The plant is a storage container
used in a flexible bearing on Plant Products and Chemical products in agriculture and industry, which is equipped with a spill collection tray of 0.62 - 1.5 CBM, as well as with electronic leak warning (Discontinued detector at the drip pan) and density certificate.

The security storage container was under difficult conditions
tested, especially with the focus on the storage of
Water polluting liquids according to WHG § 19

Through intensive planning work we have been able to develop the dangerous goods storage containers for storage of 30 CMB - 60 CMB for the storage of many types of packaging for manufacturer on shelves or on Fasslagern.

This ties since 2006, our series (FLTC Tank Containers) in various areas of the liquid storage (fuel storage fertilizer CHP) and other water polluting liquids of this book.

Usefulness and applicability of the storage container with loading and ventilation system

Erection-site: outdoor spaces
Up:
on leveled, planem Underground
Stock: plant in manufacturer packaging with and without shelf system
Size: 20 '6.058 x 2,438 x 2,591 / 40 `12,192 x 2.438 x 2.591
Content / Media: Chemistry
Safety: Auslaufdicht certificate / Sicheheitsrinne, drip tray, electrical leakage warning, warning leakage within the storage in the security area (bath)
Water hazard class: WGK 1
SECTRACK: A and their respective chemical manufacturers storage instructions
Storage temperature: according to the instructions of the Chemical Manufacturers
Frost protection: the equipment

Safe and proper storage of
Pesticides on the farm

The various "QA systems, which require a comprehensive documentation of all steps in production, and can require information on the storage of pesticides on the farm. Similarly, the proper storage of pesticides in future inspections as part of cross compliance is an issue.

The existing rules are enshrined in various laws and regulations, which are concentrated in the LfL information "Safe and proper storage of pesticides in agricultural and horticultural operations, and clearly presented. With emphasis on the requirements for the storage of small quantities and in the presentation of the risks that may arise from the storage of water.

Specifications:

  • Size / Type 20 `DC Gross
  • Weight (kg) 30,000 Transportation
  • Tare (kg) 2,200 S
  • torage volume 30 CBM
  • External dimensions (m)
  • Length 6058
  • Beam 2.438
  • Height 2.591

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