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BKW - Balkonkraftwerke

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Sind BKW`s nun erlaubt oder nicht?

Mit Aufkommen der Energiewende kamen Balkonkraftwerke (BKW`s) in Mode.

Zuerst von Firmen, wie TiDis, als ungeregelte Gurillatechnik in den Markt an Experimentierfreudige Anwender verkauft, wurde das BKW ratz fatz bekannt und nach anfänglichen Anfeindungen (wie immer wenn es was neues gibt) hat sich nun ein ganz neuer Wirtschaftszweig rund um die BKW`s aufgebaut.

Mit einem Balkonkraftwerk ist es möglich auf ganz einfache Weise ein paar Kilowattstunden Strom mit Hilfe der Sonne bzw. Tageslicht selbst herzustellen.

So einfach funktioniert ein Balkonkraftwerk

Ein Balkonkraftwerk funktioniert ganz simpel.
Das oder die Solarmodule werden ordentlich z.B. an einem Balkongitter befestigt und mittels einen einfachen Stecker an der nächsten Steckdose angeklemmt.

Das einfallende Tageslicht oder noch besser die direkten Sonnenstraheln produzieren mittels Solarmodul nun Strom. Dieser wird durch einen Wechselrichter dann direkt, mittels Stecker in das Hauseigene Stromnetz eingespeist.

Dabei ist kein Solarhandwerker nötig...

Verboten sind diese BKW`s nicht - aber es ist eine Anmeldung bei BKW`s bis 600 Watt beim Netzbetreiber nötig, damit die Regierung weiß wie viel Strom ingesamt via Solar in Deutschland hergestellt wird. (Anmeldeformular)

In Deutschland muss nun einmal alles seine Ordnung haben und realistisch gesehen , ist das auch gut so.

Ja, ich weiß, an manchen Stellen könnten die Bürokratischen Hürden einfacher sein, aber es ist nun einmal wie es ist. Und wer schon am Anfang aufgibt, der ist dann auch schon gescheitert!

Normalerweise stehen Behörden den BKW`s offen gegenüber, aber es gibt doch den einen oder anderen Menschen in Verwaltungen, die einfach Ihre eigene Meinung dazu haben und immer Mittel und Wege finden, ein BKW zu verbieten.

Unlängst ein Fall aus FFM hat gezeigt, das auch, wenn alle damit einverstanden sind, irgendeine Baubehörde, dann doch noch das letzte Wort hatte.

Das BKW war da, der Vermieter war einverstanden, der örtliche Versorger informiert und eine Baubehörde hat das mitbekommen und dann abgelehnt, da das BKW nicht zur Fassade des Gebäudes gepasst hat... Boom - wat solln dit?

Die Stadtregierung befürwortet ausdrücklich den Betrieb von BKW`s und ein einzelner Verwaltungsangestellter stellt sich quer!
Ob sich das bis Dato in wohlgefallen aufgelöst hat, ist bislang nicht bekannt, aber in FFM hängen nun auch ganz viele BKW`s an Balkonen herum...

Solche und ähnliche Geschichten werden im ganzen Land verbreitet, Ob dem immer so ist oder auch nicht, lässt sich nie abschließend klären, da das Thema BKW immer noch sehr Emotional geladen ist.


Wenn dir einer erzählt, das BKW`s jetzt erlaubt sind, ist diese Aussage schlichtweg falsch!

Balkonkraftwerke waren nie verboten, sondern lediglich gesetzlich ungeregelt. Ungeregelt heißt nicht zwangsläufig verboten!
Nicht verboten, heißt aber auch nicht zwangsläufig erlaubt...

Willkommen in der deutschen Bürokratie. ;O)

OK - aber nun zurück zum eigentlichen Thema:

Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber mit der Modifizierung des Wohneigentumsgesetzes das Anbringen von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht.

Im Gegensatz zu vorher, genügt nun die Mehrheitszustimmung der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung, um die Solarmodule zu installieren. Also als Mieter und auch als Besitzer einer Eigentumswohnung sollten Sie im Vorfeld abklären, inwieweit Sie an der Fassade Solarpanels anbringen dürfen.

Für Eigentümer eines Hauses, stellt sich die Frage nach einer Genehmigung nicht wirklich. Eigentum, ist Eigentum... es sei denn es ist ein Deckmalschutzgebäude. Da muss das dann mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ausgekaspert werden.

Grundsätzlich dürfen Hausbesitzer oder Mieter auch mehreren Solar Module bzw. Balkonkraftwerke betreiben, solange sie nicht die Maximalgrenze von 600 Watt überschreiten und die Anlage muss beim Örtlichen Versorger und dem Marktstammdatenregister angezeigt werden.


Auch muss geprüft werden ob ein alter Stromzähler verbaut ist, wo unter Umständen bei nicht genügenden Grundlastverbrauch Strom in das Stromnetz zurück geführt wird und der Zähler rückwärts laufen könnte. Das ist auf keinen Fall gestattet. Also muss dann ein neuer Zähler her.

Was kann eine 600Wp Anlage bringen?

Bei einer Anlage mit 600 Wp können in Mitteldeutschland jedoch ca. 550 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr Gesamtertrag angenommen werden. Die elektrische Grundlast in einem durchschnittlichen Haushalt beträgt meist ca. 200-500 Watt.