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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für www.containersucher.com

Haftung ausschließlich ADSP (neuste Fassung) in Verbindung mit der CMR (neuste Fassung) und neusten AGB's 2007 (neuste Fassung)

I .Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Form für alle, auch künftigen Angebote und Geschäftsabschlüsse. Sie finden insbesondere Anwendung bei der Ausführung von Reparatur-, Umbau-, Wartungs- und Montagearbeiten von Containern und dazugehörigem Gerät, im Folgenden als " Container " bezeichnet.

II. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge werden bindend nach schriftlicher Bestätigung unserer Kostenvoranschläge. Maßgebend ist allein der schriftliche Vertragsinhalt; Nebenabreden gelten als nicht vereinbart, Änderungen bedürfen der beiderseitigen Schriftform.
Die Bestimmung von Umfang und Zweckmäßigkeit einer Arbeit obliegt allein dem Auftraggeber. Die vom Auftraggeber veranlasste Stellungnahme eines Sachverständigen o.ä. darf von uns ungeprüft den Arbeiten zu Grunde gelegt werden.
Sofern von unserer Seite oder durch unsere Vermittlung Umfuhren vorgenommen werden, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers; eine Haftung durch uns für Schäden bzw. Verluste ist ausgeschlossen.
Wird uns nach Abschluss des Vertrages eine Vermögensverschlechterung des Auftrag- gebers bekannt, so können wir Sicherheit für unsere Gegenleistung verlangen oder unter Berechnung unserer Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.
III. Preis
Angebots- und Rechnungspreise sind so kalkuliert, dass anfallendes Altmaterial ohne Vergütung in unser Eigentum übergeht. Kosten der erforderlichen Entsorgung von belastetem Altmaterial sind stets vom Auftraggeber zu tragen.
Unsere Preise beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Angebotes maßgebenden Kostenfaktoren. Sollten sich die Kostenfaktoren bis zur Auftragserteilung oder während dessen Durchführung erhöhen, so können auch die Preise im entsprechenden Verhältnis erhöht werden.
IV. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind bei Abnahme bzw. Übergabe des Containers, spätestens jedoch nach Meldung der Freistellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber unseren Rechnungs- Forderungen ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, es wird mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufgerechnet.
Zahlungsverzug tritt automatisch 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Wir sind zur Berechnung der gesetzlichen oder höheren, nachgewiesenen Verzugszinsen berechtigt.
V. Lieferzeit und Lieferungen
Die Lieferzeit ist auf Grundlage des bei Auftragserteilung bekannten Arbeitsumfanges bestimmt. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Rohstoffen oder ähnlicher Ereignisse, die die Ausführung des Auftrages erschweren, verlängern die Lieferzeit entsprechend, auch wenn sie bei unseren Zulieferern oder sonstigen Vertragspartnern eintreten. Die genannten Umstände entlasten uns auch, wenn wir uns bereits im Verzug befanden.
Im Falle einer von uns zu vertretenden, sonstigen Lieferungsverzögerung oder unmöglichkeit ist der Auftraggeber lediglich berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurück zu treten. Ansprüche auf Schadenersatz gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit auf unserer Seite nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
Wird unsere Leistung aus einem von beiden Vertragspartnern nicht zu vertretendem Umstand unmöglich, so sind beide Parteien nur zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall hat der Auftraggeber die uns entstandenen Kosten zu ersetzen, mindestens jedoch pauschal 10% der Auftragssumme.
VI. Mängelrügen, Gewährleistung
Erkennbare Mängel sind spätestens nach Übergabe des Leistungsgegenstandes oder der Lieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkannt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe schriftlich zu rügen.
Bei beanstandungsfrei erfolgter Abnahme durch einen Sachverständigen (einschließlich GL o.ä.) wird unwiderlegbar vermutet, dass später auftretende Mängel nicht durch uns oder unsere Erfüllungshilfen zu vertreten sind.
Bei ordnungsgemäß gerügten und nachgewiesenen Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung in unserem Betrieb verpflichtet. Die Nachbesserung gilt als unzumutbar, wenn der dafür erforderliche Aufwand den Wert des ursprünglichen Liefer- und Leistungsgegenstandes übersteigt. Kommen wir trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung schuldhaft unserer Nachbesserungspflicht nicht nach oder ist eine Nachbesserung für uns unmöglich oder unzumutbar, so kann der Auftraggeber Minderung - höchstens bis zu einem Drittel des Auftrag wertes - oder Wandlung verlangen.
Wird Nachbesserung verlangt, so hat der Auftraggeber den Gegenstand auf seine Kosten anzuliefern und abzuholen.
Für Fremderzeugnisse und Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung unserer eigenen Gewährleistungsansprüche.
Instandsetzungsarbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers nur behelfsmäßig vor- genommen worden sind, bleiben ohne jegliche Gewähr.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch eine Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
VII. Haftung
Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrunde - ist beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen. Auf jeden Fall haften wir nur für unmittelbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen; die Haftung ist auf den Zeitwert des Containers beschränkt.
Wird durch uns ein Dritter mit der Vertragserfüllung beauftragt, so haften wir nur für die sorgfältige Auswahl des Subunternehmers. Gegen diesen bestehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind auf Verlangen an den Auftraggeber abzutreten.
Von Ansprüchen Dritter hat uns der Auftraggeber frei zu halten.
Für uns übergebene Gegenstände hat der Auftraggeber selbst für erforderliche Versicherungen zu sorgen.
Neben dem gesetzlichen Pfandrecht aus Werkvertrag steht uns auch ein vertragliches Pfandrecht wegen Forderungen aus früherer durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen zu, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.
VIII. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 3 Monaten nach Übergabe bzw. Leistung.
IX. Sonstiges
Vergeben wir den Auftrag weiter an einen Dritten, so gelten diese Bedingungen im Verhältnis zum Auftraggeber auch zu Gunsten dieses Dritten.
X. Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten die Bestimmungen der ADSp. Änderungen , Ergänzungen und Aufhebungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Soweit eine Unvereinbarkeit mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften gegeben ist, sind diese Bedingungen in dem gesetzlich zulässigem Umfang sinngemäß anzuwenden.
Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Berlin 01.01.2009
In Ergänzung zu den AGB's TTC Marine Service Berlin, wird für die von TTC gelieferten Lagercontainer für flüssige Düngemittel eine Garantie von 3 (drei) Jahren bzw. 2 (zwei) Jahren für die zum Einbau gelangten elektronischen Sicherungs- Einrichtungen ab Auslieferung übernommen. Diese Garantie umfasst die Dichtigkeit des Containers und der eingebauten Tanks (3 Jahre) nebst der einwandfreien Funktion der Überwachungs- und Sicherungseinrichtung (2Jahre). Die Garantie beschränkt sich auf Nachbesserungs- und Minderungsansprüche, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, werden nach Wahl von TTC auf deren Kosten durch Neulieferung oder fachgerechte Reparatur behoben.
Während des Garantiezeitraumes sind TTC evtl. auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Veränderungen an den gelieferten Container und deren Einrichtungen führen zum Erlöschen der Garantieansprüche, ebenso nachgewiesene Bedienungsfehler und Nichtbeachtung der von TTC gelieferten Gebrauchsanweisungen.
Gerichtsstand ist Berlin / Neukölln.